Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote und Abschlüsse.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und telefonische Absprachen sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Für alle Abschlüsse sind ausschließlich die folgenden Bedingungen maßgebend. Anderslautende Bedingungen unserer Auftraggeber sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Unterlagen, Zeichnungen und Abbildungen sind, wenn nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Angaben, die auf nachweislichen Irrtum zurückzuführen sind, verpflichten uns zu nichts.
2. Preise.
Unsere Preise verstehen sich in EURO. Die Berechnung von Zuschlägen behalten wir uns vor, falls
2.1 nach der Übernahme des Auftrages Erhöhungen der Rohmaterialpreise, der Löhne, der Zölle usw eintreten.
2.2 unsere Arbeiten außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit von 40 Stunden von Montag bis Donnerstag 7–16.30 Uhr, Freitag von 7–12 Uhr ausgeführt werden müssen.
2.3 irgendwelche Vor- und Nebenarbeiten anfallen, ohne deren Erledigung der Auftrag nicht ausgeführt werden kann, die aber in der Auftragsbestätigung nicht angegeben sind.
2.4 bei Montagearbeiten die zu bearbeitenden Objekte nicht einwandfrei zugänglich sind, von einem LKW nicht bis auf 15 m anzufahren sind, oder Werkzeuge und Materialien über Steigungen zum Montageplatz getragen werden müssen.
3. Zahlung.
Unsere Rechnungen sind, wenn keine anderen Bedingungen vereinbart sind, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Zinsen und Kosten berechnet, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen.
4. Montagearbeiten.
Wenn Arbeiten auf Baustellen ausgeführt werden müssen, so berechnen wir, wenn nicht anders vereinbart:
4.1 An- und Abfahrt mit Transportern EUR 1,– / km + anteilige Umsatzsteuer
und mit Tankwagen EUR 126,– / Std. + anteilige Umsatzsteuer inkl. Monteur
4.2 die tatsächlichen Übernachtungskosten für unsere Monteure.
4.3 pro Tag und Monteur EUR 59,– je nach Ortsklasse Auslösung + anteilige Umsatzsteuer. Strom und Wasseranschlüsse müssen bauseits gestellt werden.
4.4 Bei Tagesbaustellen beträgt die Auslösung der Monteure EUR 5,10 / Stunde + zur Zeit gültige Mehrwertsteuer.
5. Ausführungs- und Lieferzeiten.
Angegebene Ausführungs- oder Lieferzeiten sind nur annähernd maßgebend und für uns unverbindlich. Die Ausführungs- oder Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungsarbeiten. Etwaige Überschreitungen der Ausführungsoder Lieferfrist berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten, oder irgendwelche Schadensersatzansprüche zu stellen. Bei Verzug von uns kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist stellen. Wird der Auftrag innerhalb dieser Frist nicht erledigt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
6. Höhere Gewalt.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Ausführung von Aufträgen oder Lieferungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Unter höherer Gewalt verstehen sich alle Umstände, die uns die Ausführung oder Lieferung wesentlich erschweren, insbesondere Feuer, Rohstoffmangel, Export- oder Import-Verbote, Störungen des Betriebes oder Transports, einerlei, ob sie bei uns oder unseren Lieferanten auftreten, sowie bei Arbeiten im Freien, Verschlechterungen der Wetterlage. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist seinen Auftrag ausführen werden. Erklären wir uns nicht, kann er vom Vertrag zurücktreten.
7. Versand und Gefahrenübergang.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, bei anderen Transportarten spätestens beim Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
8. Gewährleistung.
Für nachgewiesene Schäden oder Fehler an den von uns gelieferten Gegenständen oder an von uns hergestellten Anstrichen und Beschichtungen übernehmen wir die folgende Gewähr:
Die Dauer der Gewährleistung ist von Fall zu Fall besonders zu vereinbaren. Innerhalb der vereinbarten Frist müssen evtl. auftretende Schäden unverzüglich nach Wahrnehmung gemeldet werden.
Die Gewähr erstreckt sich auf einwandfreie chemische und thermische Beständigkeit gegen die vom Auftraggeber schriftlich bekanntgegebene und von uns schriftlich bestätigte Einwirkung chemischer Agenzien.
Bei Änderung der Beanspruchung entfällt die Gewähr. Die Gewährleistung umfasst außerdem statisch einwandfreie Konstruktion, gemäß der vom Käufer schriftlich aufgegebenen mechanischen Beanspruchung.
Unsere Haftung umfasst die Beseitigung der vorhandenen Schäden an den von uns gelieferten Gegenständen, oder an den von uns hergestellten Anstrichen, Beschichtungen oder Bespannungen oder sonstigen Elementen.
Die Haftung für weitergehende Ansprüche, wie Ersatz von mittelbar entstandenen Schäden, Produktionsausfall u. ä. ist ausgeschlossen.
Wenn von fremder Seite Änderungen an den von uns gelieferten Gegenständen oder ausgeführten Arbeiten vorgenommen werden, oder wenn die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten werden, gilt die Gewährleistung auch innerhalb der vereinbarten Zeit als erloschen.
Für Nachfolgeschäden, die durch Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers oder Grundwassers eintreten, haftet der Verkäufer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Funktionsmängel, die durch unsachgemäße Behandlung von fremder Seite verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Käufers uns gegenüber.
9. Eigentumsvorhehalt.
An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen vor.
10. Ausschließlichkeit.
Für alle Geschäfte mit uns sind ausschließlich diese Bedingungen maßgebend. Das gilt auch für die Fälle, bei denen wir in der Auftragsbestätigung einzelnen, abweichenden Bedingungen des Auftraggebers nicht besonders widersprochen haben.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Erfüllungsort ist Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart.